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AHV

Ergänzungsleistungen sollen Rentnerinnen und Rentnern das Existenz-minimum durch Bedarfsleistungen sichern.

Anspruch haben Personen, die eine Rente der AHV, der IV oder eine Hilflosenentschädigung bekommen oder während mind. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen.

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist direkt der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich unterstellt und erbringt folgende Dienstleistungen:

 

Kontakt

Stadt Wädenswil
Soziales
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 11
Fax 044 789 72 59

E-Mail

Situationsplan (pdf)

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag – Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr

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