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Hauskehricht Der Hauskehricht ist in offiziellen Gebührensäcken
des Zweckverbandes KVA
Horgen einzeln oder in Hauscontainern bereitzustellen.
Nur Abfälle, die nicht von Separatsammlungen
erfasst werden, gehören in den Kehrichtsack.
Dazu gehören auch sogenannte Verbundstoffe
(Kombinationen aus Aluminium, Kunststoff, Papier
oder Karton). WC und Lavabo sind keine Müllschlucker!
Wenn sie die Küchenabfälle separat sammeln
und kompostieren, sparen sie Gebühren und
der Kehrichtsack stinkt weniger. |
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Sperrgut Zur Abfuhr zugelassen sind sperrige, brennbare Einzelstücke, max. 100x100x100cm, 10 kg, die mit einer Sperrgut-Gebührenmarke versehen sind. Sperrgut kann auch bei der Hauptsammelstelle abgegeben werden. In diesem Fall müssen grosse Einzelstücke nicht zerkleinert werden (gebührenpflichtig). Sperrige Gegenstände/Sperrgut Sperrige und unnötige Verpackungen können
bei der Verkaufsstelle gratis zurückgelassen
werden. |
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Betriebskehricht Der Betriebskehricht ist in Gebührensäcken oder Betriebscontainer (ohne Gebührensäcke) bereits zu stellen. Die Betriebscontainer müssen mit einer Wägeschüttung (Gebühr nach Gewicht) ausgerüstet werden und sind mit dem Firmennamen zu versehen. Bereitstellung am Sammeltag bis 7.00
Uhr |
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Grüngut Sind die Voraussetzungen zum Kompostieren nicht gegeben, sind die kompostierbaren Wertstoffe über die Grüngutabfuhr zu entsorgen. Zur Abfuhr zugelassen sind: Küchenabfälle: Rüstabfälle von Gemüse und Obst, alle Speiseresten (Fleisch, Fisch, Käse, Brot, Teigwaren), Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier, Balkon- und Topfpflanzen, Schnittblumen, Wollresten, Federn und Haare, Kleintiermist, Katzensand und Streue (nur biologisch abbaubarer Sand), Haushaltpapier. Gartenabfälle: Rasen-/Baumschnitt, gemischte Pflanzenreste, gemischter Gartenabraum, Friedhofabfälle, Böschungsmähgut, Laub, Christbäume. Kunststoffabfälle, Plastiksäcke, Glas, Metall, Batterien, Altpapier, kompostierbare Beutel und kompostierbares Geschirr, sind keine biogene Abfälle und gehören nicht in die Grüngutabfuhr. Bereitstellung am Sammeltag für Wohnbauten und Betriebe bis 7.00 Uhr Haus-Grüngutcontainer: Das Grüngut ist ausschliesslich in den vorgeschriebenen Grüngut-Containern (kleinste Grösse 140 Liter) bereit zu stellen. Die Städtischen Werke legen die Anzahl und Art der Container im Einvernehmen mit den Liegenschaftsbesitzern fest. Betriebs-Grüngutcontainer: Für grössere Mengen wird ein 800 Liter Betriebscontainer verlangt. Gartenabraumbündel: Schnittgut gebündelt und verschnürt (keine Drähte) von maximal 160cm Länge und 20kg Gewicht. Die Grüngutabfuhr ist gratis. |
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Karton Die Sammlung erfolgt monatlich. Der Karton muss gebündelt oder für die Firmen in Kartongittern geschichtet werden. Folgende Sammelwaren dürfen im Karton mitgegeben werden: Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons usw. Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapak) ist mit dem Kehricht zu entsorgen. Gratisrückgabe über den Handel: Sperrige Verpackungen aus Karton, können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen, später dahin zurückgebracht oder über die Hauptsammelstelle gratis entsorgt werden. Bereitstellung am Sammeltag bis 7.00 Uhr. |
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Papier Papier ist zum grössten Teil wieder verwertbar. Der Recyclingprozess braucht erheblich weniger Energie, als die Produktion von neuem Papier. Da das Papier vom Karton getrennt verarbeitet wird, muss es auch separat gesammelt werden. Die Sammlung erfolgt jeweils am 1. Samstag jeden Monats. Bündeln sie nur sauberes Papier ohne Kunststoffbeschichtung. Die Bündel müssen kreuzweise verschnürt werden (keine Tragtaschen). Folgende Sammelwaren dürfen im Altpapier mitgegeben werden: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte ohne Beschichtung, Kataloge, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher. Nicht in die Separatsammlung, sondern in den Kehricht gehören: Kohlepapier, Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln. Das Papier kann auch über die Hauptsammelstelle gratis entsorgt werden (bitte Öffnungszeiten beachten). Bereitstellung am Sammeltag bis 7.00
Uhr |
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Abholdienst Sperrige Güter können Sie durch unseren Abholdienst (Dienstag und Donnerstag) entsorgen lassen. Rufen Sie bei den Städtischen Werke Wädenswil unter Tel. 044 789 75 21 an. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich via Internet anzumelden. Für den Auftrag des Kunden wird aufgrund der Ladezeit folgende Gebühr (inkl. 7,6% MWSt.) verrechnet:
Materialgebühren werden gemäss Annahmegebühren der Hauptsammelstelle verrechnet. |
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Häckseldienst Anmeldekarten finden Sie im Entsorgungskalender, im Internet oder melden Sie sich telefonisch unter 044 789 75 21 an. Anmeldeschluss ist jeweils der Mittwoch vor der Häckselaktion. Bereitstellung bis 8.00 Uhr am Häckseltag Äste aufschichten; dicke Astenden gegen vorne, Astdurchmesser max. 8 cm. Zu dünnem und elastischem Heckenschnitt und/oder Laub möglichst verholztes Astmaterial beilegen. Keine Wurzelstöcke und Erdballen, kein Fremdmaterial. Abräumen und Reinigen ist Aufgabe des Gartenbesitzers. Kostenbeteiligung: |
Kontakt
Stadt
Wädenswil
Werke
Eintrachtstrasse 24
8820 Wädenswil
Abfalltelefon
Tel. 044 789 75 21
Fax 044 789 75 15
Situationsplan (pdf)
ÖffnungszeitenHauptsammelstelle:
Montag
13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Samstag
08.30 - 12.00 Uhr