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Nachtparkieren

Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Gestützt auf die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 5. Dezember 1977 (mit Änderung vom 19. Mai 1993) ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen aller Art über Nacht auf öffentlichem Grund in Wädenswil (inkl. Ortsteil Au) gebührenpflichtig. Als öffentlicher Grund gelten alle Strassen sowie allgemein zugängliche Parkplätze der Stadt inkl. Schulhausplätze. Die Gebühr berechtigt den Halter, sein Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften, ohne festen Platzanspruch, auf öffentlichem Grund abzustellen.
Fahrzeughalter, die über private Garagen- oder Abstellplätze verfügen, diese aber nicht benützen, sondern öffentlichen Grund beanspruchen, unterliegen ebenfalls dieser Verordnung. Fahrzeughalter, die private Abstellmöglichkeiten benützen, werden von der Kontrolle nicht erfasst.

Die Gebühren betragen monatlich:

Fr. 30.--

für Personen- und Lieferwagen bis 3,5 t, Anhänger für leichte Motorwagen sowie dreirädrige Motorfahrzeuge

Fr. 60.-- für Lieferwagen und schwere Motorwagen ab 3,5 t, Wohnwagen, Anhänger an schwere Motorwagen, Gesellschaftswagen und Spezialfahrzeuge.

Anmeldungen/Änderungen sind schriftlich oder telefonisch an die Abteilung Sicherheit und Gesundheit, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil zu richten

Sicherheit und Gesundheit

Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren (PDF-File)

Kontakt

Stadt Wädenswil
Sicherheit und Gesundheit
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 73
Fax 044 789 72 14

E-Mail

Situationsplan (pdf)

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
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