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AHV / IV-Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen sollen Rentnerinnen und Rentnern das Existenz-minimum durch Bedarfsleistungen sichern.

Anspruch haben Personen, die eine Rente der AHV, der IV oder eine Hilflosenentschädigung bekommen oder während mind. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen.

Kontakt

Stadt Wädenswil
Sozialversicherungen
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 50

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Öffnungszeiten

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08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
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