Erteilung des Bürgerrechts von Wädenswil
an Schweizer Bürger
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit
mindestens zwei Jahren Ihren Wohnsitz in Wädenswil
haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wädenswil
erwerben. Dazu sind dem Zivilstandsamt folgende Unterlagen
einzureichen:
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Ausländische Staatsangehörige, welche seit mindestens 12 Jahren in der Schweiz und seit 3 Jahren in Wädenswil wohnhaft sind, können ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrecht stellen.
Über die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die notwendigen Formalitäten informieren wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Telefon 044 789 72 29) oder sprechen Sie persönlich beim Zivilstandsamt vor.
Kontakt
Stadt Wädenswil
Zivilstandswesen
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil
Tel. 044 789 72 29
Fax 044 789 72 33
Situationsplan (pdf)
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